Haus-/Benutzerordnung für das Gemeinschaftshaus Hoym
§1 Zweck
Das Gemeinschaftshaus dient der Förderung des Zusammenlebens in der örtlichen Gemeinschaft. Das Haus ist eine Einrichtung, die aufgrund ihrer Größe und Struktur möglichst vielen Interessen gerecht werden soll.
Bei der Nutzung des Gemeinschaftshauses muss jeder Nutzer darauf achten, dass mit dem Eigentum des Hoymat e.V. pfleglich und mit großer Sorgfalt umgegangen wird.
Das Gemeinschaftshaus ist für max. ca. 48 Personen (großer Gastraum) und der Clubraum für 12 Personen ausgelegt.
§2 Nutzung
Durchführung von Veranstaltungen
Veranstaltungen im Sinne dieser Benutzerordnung sind u.a. im Veranstaltungskalender des Hoymat e.V. aufgeführt.
Unterstützung der Vereine, Gemeinschaften, Parteien und Zusammenschlüsse in der Kommune.
Vereine, Organisationen und Parteien wie Wählergemeinschaften, die sich die Pflege der Gemeinschaft zur Aufgabe gemacht haben, können die Räumlichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen eine Gebühr von 30,00 € nutzen, soweit die Nutzung den Belangen des Denkmalschutzvereins nichts entgegensteht.
Private Veranstaltungen von Einwohnern der Gemeinde
Zu privaten Veranstaltungen gehören u.a. Geburtstage sowie Hochzeiten, Jubiläen, Jugendweihen, Konfirmationen, Trauerfeiern etc.
Private Veranstaltungen von Personen außerhalb der Gemeinde
Zu den privaten Veranstaltungen gehören u.a. Geburtstage sowie Hochzeiten, Jubiläen, Jugendweihen, Konfirmationen, Trauerfeiern etc.
Kommerzielle Veranstaltungen werden nicht akzeptiert.
§3 Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für das Gemeinschaftshaus sind der Vorstand des Hoymat e.V.
Die Schlüsselgewalt ist durch den Hoymat e.V. geregelt.
§4 Organisation
Die Vergabe bzw. Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Hoymat e.V., verantwortlich ist Claudia Felsmann nach den festgelegten Prioritäten aus § 2
Mieter entrichten für einen Tag ein Nutzungsentgelt von 175,00 € für den großen Gastraum und 30,00 € für den Clubraum zzgl. 50,00 € Reinigungskosten. Zu hinterlegen ist eine Kaution von 200,00 €.
Der Hoymat e.V. schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag ab. Die vorgenannten Entgelte sind wie folgt vorab auf das Konto des Vereins zu überweisen. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Entgeltes ist nach Buchung und die restlichen 80%, einschl. Kaution und Endreinigung eine Woche vor Mietbeginn zu entrichten. Mit Schlüsselübergabe erfolgt die Abnahme der Räumlichkeiten.
Die Schlüsselrückgabe erfolgt in der Regel am Folgetag bis 11.00 Uhr.
Die Räume sind nach der Veranstaltung besenrein an den Hoymat e.V. zu übergeben.
Der Mieter gibt das benutzte Geschirr etc. gereinigt zurück. Sollte bei der Abnahme der Räume eine nachhaltige Verschmutzung festgestellt werden, wird für die erforderliche Endreinigung ein Std.-Zuschlag von 20,00 € für die geschätzten Mehrstunden fällig.
§5 Haftung
Beschädigungen sind dem Hoymat e.V. bei Übergabe mitzuteilen.
Der Hoymat e.V. haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Räumlichkeiten im Zuge von Veranstaltungen entstehen.
Der Mieter hält den Verein von allen Ansprüchen frei, die durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter geltend gemacht werden.
Der Mieter haftet gegenüber dem Verein für alle Schäden an der Gemeinschaftseinrichtung, deren Inventar und an den Außenanlagen, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen.
Das Einschlagen von Nägeln und Haken ist verboten. Klebeband jeglicher Art zur Anbringung von Dekoration und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt.
§6 Rauchen – Feuerwerkskörper
Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet. Das Entsorgen von Zigarettenresten auf dem Boden im Außenbereich ist zu unterlassen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist im Gebäude und im Außenbereich untersagt.
§7 Ruhezeiten
Die gesetzlichen Ruhezeiten ab 22.00 Uhr sind einzuhalten (entsprechend Gefahrenabwehrsatzung der Stadt Seeland).
§8 PARKEN
Auf dem Gelände des Sportplatzes gilt generelles Parkverbot.
Zum Be- und Entladen kann auf den vorgegebenen Flächen am Nebeneingang der Küche geparkt werden.
Hoym, den 20.06.2023
gez. Dieter Kienast
Vereinsvorsitzender